Rechtsprechung
BGH, 27.02.1976 - IV ZR 20/75 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 6 Abs. 2; AKB § 2 Nr. 2 Buchst. c
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Fahrer eines Mietwagens - Fehlende Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung - Unfall durch einen Fahrfehler - Einfluß auf den Eintritt des Versicherungsfalls - Risikoerhöhung
Verfahrensgang
- BGH, 27.02.1976 - IV ZR 20/75
- BGH, 04.03.1976 - IV ZR 20/75
Papierfundstellen
- MDR 1976, 743
- VersR 1976, 531
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 05.07.1974 - IV ZR 157/73
Ansprüche gegen den Haftpflichtversicherer wegen eines Verkehrsunfalls - …
Auszug aus BGH, 27.02.1976 - IV ZR 20/75
Es fehlt dann an dem notwendigen, im Bereich von Rechtspflichtverletzungen sog. Rechtswidrigkeitszusammenhang (BGH VersR 1969, 147; 1971, 117; 1973, 172; vgl. auch BGH VersR 1976, 134).Die erste Fallgruppe umfasst, wie der Senat bereits wiederholt ausgesprochen hat (BGH VersR 1969, 147; 1971, 117; 1974, 1072), insbesondere die Fälle, in denen der Unfall erwiesenermaßen ein unabwendbares Ereignis darstellt, und zwar gleichviel, ob dem Fahrer die allgemeine Fahrerlaubnis oder eine vorgeschriebene zusätzliche Erlaubnis fehlte.
Die Möglichkeit, dass sich bei der zuvor abgehaltenen - hier unerlässlichen - Prüfung wesentliche Mängel gezeigt hätten, wird selbst dann kaum auszuräumen sein, wenn der Fahrer später die Prüfung bestanden hat; denn damit ist noch nicht die Fahrfertigkeit zur Zeit des Versicherungsfalls bewiesen (vgl. BGH VersR 1969, 147).
Die für die letztere in § 15 StVZO aufgestellten Erfordernisse können - jedenfalls in der Regel - auch noch nachträglich für den Zeitpunkt des Versicherungsfalls zuverlässig überprüft werden (BGH VersR 1969, 147).
- BGH, 13.12.1972 - IV ZR 156/71
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung - Personenbeförderung - …
Auszug aus BGH, 27.02.1976 - IV ZR 20/75
Es fehlt dann an dem notwendigen, im Bereich von Rechtspflichtverletzungen sog. Rechtswidrigkeitszusammenhang (BGH VersR 1969, 147; 1971, 117; 1973, 172; vgl. auch BGH VersR 1976, 134).Zu der zweiten Gruppe gehört beispielsweise der vom Senat entschiedene Fall, dass ein Omnibusfahrer, der zwar die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge der Klasse 2, nicht aber die zusätzliche Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 15 d Abs. 1 Nr. 1 StVZO besitzt, mit dem besetzten Bus einen Unfall verursacht, bei dem nicht Fahrgäste, sondern nur andere Verkehrsteilnehmer geschädigt werden, deren Schutz durch das Erfordernis der zusätzlichen Fahrerlaubnis nicht bezweckt wird (VersR 1973, 172).
- BGH, 30.10.1970 - IV ZR 1109/68
Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers bei Verletzung der …
Auszug aus BGH, 27.02.1976 - IV ZR 20/75
Es fehlt dann an dem notwendigen, im Bereich von Rechtspflichtverletzungen sog. Rechtswidrigkeitszusammenhang (BGH VersR 1969, 147; 1971, 117; 1973, 172; vgl. auch BGH VersR 1976, 134).Die erste Fallgruppe umfasst, wie der Senat bereits wiederholt ausgesprochen hat (BGH VersR 1969, 147; 1971, 117; 1974, 1072), insbesondere die Fälle, in denen der Unfall erwiesenermaßen ein unabwendbares Ereignis darstellt, und zwar gleichviel, ob dem Fahrer die allgemeine Fahrerlaubnis oder eine vorgeschriebene zusätzliche Erlaubnis fehlte.
- BGH, 03.12.1975 - IV ZR 34/74
Innerer Zusammenhang zwischen Gefahrenlage und Schadensfolge bei …
Auszug aus BGH, 27.02.1976 - IV ZR 20/75
Es fehlt dann an dem notwendigen, im Bereich von Rechtspflichtverletzungen sog. Rechtswidrigkeitszusammenhang (BGH VersR 1969, 147; 1971, 117; 1973, 172; vgl. auch BGH VersR 1976, 134). - OLG Oldenburg, 03.04.1970 - 6 U 161/69
Kausalitätsgegenbeweis; Fahrgastbeförderung; Taxi; Fahrerlaubnis
Auszug aus BGH, 27.02.1976 - IV ZR 20/75
Der Kausalitätsgegenbeweis nach § 6 Abs. 2 VVG mag auch bei Fehlen der Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nachträglich zu führen sein, wenn keinerlei Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei einem entsprechenden Antrag des Fahrers vor Eintritt des Versicherungsfalls die Überprüfung der für die Erlaubnis aufgestellten Voraussetzungen wesentliche Mängel ergeben hätte (vgl. OLG Oldenburg, VersR 1970, 662, zitiert bei Stiefel/Wussow/Hofmann, AKB 9. Aufl., Anm. 23 und Prölss/Martin, VVG 20. Aufl., Anm. 4 D - je zu § 2 AKB).
- OLG Hamm, 31.05.2021 - 20 U 63/21
Entschädigungsleistungen aus einer Gebäudeversicherung wegen eines …
Er konnte hierbei auf seine Entscheidung vom 27. Februar 1976 (IV ZR 20/75, VersR 1976, 531) zu einer Obliegenheitsverletzung in der Kraftfahrtversicherung durch das Fahren des versicherten Fahrzeugs ohne Fahrerlaubnis verweisen, wonach der Kausalitätsgegenbeweis nicht schon an der Erwägung scheitert, dass sich der Unfall, nicht ereignet hätte, wenn die Fahrt ohne Fahrerlaubnis unterblieben wäre.Es fehlt dann an dem notwendigen Rechtswidrigkeitszusammenhang (BGH, Urteil vom 27. Februar 1976 aaO).
- BGH, 13.11.1996 - IV ZR 226/95
Leistungsfreiheit des Feuerversicherers wegen der Verletzung von …
Die Vereinbarung der Leistungsfreiheit bei obliegenheitswidrigem Verhalten hat auch für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer erkennbar den Sinn, den Versicherer und die Gemeinschaft der Versicherten vor dem erhöhten Risiko zu schützen, das im allgemeinen mit der Verletzung einer solchen Obliegenheit verbunden ist (vgl. Senatsurteile vom 27.2.1976 - IV ZR 2O/75 - VersR 1976, 531 unter I 1 und vom 8.3.1978 - IV ZR 161/76 - VersR 1978, 433, 434). - OLG Zweibrücken, 10.12.2009 - 1 U 166/09
Feuerversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung eines Brandschadens durch …
Die Vereinbarung der Leistungsfreiheit bei obliegenheitswidrigem Verhalten hat auch für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer erkennbar den Sinn, den Versicherer und die Gemeinschaft der Versicherten vor dem erhöhten Risiko zu schützen, das im allgemeinen mit der Verletzung einer solchen Obliegenheit verbunden ist (vgl. BGH VersR 1976, 531 und VersR 1978, 433, 434). - BGH, 17.03.1982 - IVa ZR 234/80
Leistungspflicht der Haftpflichtversicherung - Führen eines Fahrzeuges ohne …
Dies gilt insbesondere dann, wenn das Fehlen einer gültigen Fahrerlaubnis auf rein formellen Gründen beruht, die mit der Befähigung des Fahrers zur Führung eines Kraftfahrzeuges nichts zu tun haben (BGH Urteile vom 22. November 1968 - IV ZR 775/68 - LM VVG § 6 Nr. 21 = NJW 1969, 371 = VersR 1969, 147 = MDR 1969, 295; vom 25. Februar 1970 - IV ZR 643/68 - NJW 1970, 995 = VersR 1970, 464; vom 5. Juli 1974 - IV ZR 157/73 - NJW 1974, 2179 = VersR 1974, 1072 = MDR 1975, 43; vom 27. Februar 1976 - IV ZR 20/75 - VersR 1976, 531; vom 4. Oktober 1978 - IV ZR 67/77 - MDR 1979, 212 = VersR 1978, 1129). - BGH, 04.10.1978 - IV ZR 67/77
Umfang der Ansprüche gegen eine Kfz-Haftpflichtversicherung - Anforderungen an …
Die dahingehende Entscheidung des Berufungsgerichts ist entgegen der Ansicht der Revision mit dem ersten Revisionsurteil des erkennenden Senats in dieser Sache vom 27. Februar 1976 - IV ZR 20/75 (VersR 1976, 531) vereinbar.
Rechtsprechung
BGH, 04.03.1976 - IV ZR 20/75 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Obliegenheitsverletzung - Anforderungen an die Leistung aus einer Kraftfahrzeug-Versicherung - Verweigerung der Versicherungsleistung wegen fehlender Fahrerlaubnis des Kraftfahrers
- ibr-online
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 27.02.1976 - IV ZR 20/75
- BGH, 04.03.1976 - IV ZR 20/75
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 22.11.1968 - IV ZR 775/68
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 04.03.1976 - IV ZR 20/75
Es fehlt dann an dem notwendigen, im Bereich von Rechtspflichtverletzungen sog. Rechtswidrigkeitszusammenhang (BGH VersR 1969, 147; 1971, 117; 1973, 172; vgl. auch BGH VersR 1976, 134).Die erste Fallgruppe umfaßt, wie der Senat bereits wiederholt ausgesprochen hat (BGH VersR 1969, 147; 1971, 117; 1974, 1072), insbesondere die Fälle, in denen der Unfall erwiesenermaßen ein unabwendbares Ereignis darstellt, und zwar gleichviel, ob dem Fahrer die allgemeine Fahrerlaubnis oder eine vorgeschriebene zusätzliche Erlaubnis fehlte.
Die Möglichkeit, daß sich bei der zuvor abgehaltenen - hier unerläßlichen - Prüfung wesentliche Mängel gezeigt hätten, wird selbst dann kaum auszuräumen sein, wenn der Fahrer später die Prüfung bestanden hat; denn damit ist noch nicht die Fahrfertigkeit zur Zeit des Versicherungsfalls bewiesen (vgl. BGH VersR 1969, 147).
Die für die letztere in § 15 StVZO aufgestellten Erfordernisse können - jedenfalls in der Regel - auch noch nachträglich für den Zeitpunkt des Versicherungsfalls zuverlässig überprüft werden (BGH VersR 1969, 147).
- BGH, 13.12.1972 - IV ZR 156/71
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung - Personenbeförderung - …
Auszug aus BGH, 04.03.1976 - IV ZR 20/75
Es fehlt dann an dem notwendigen, im Bereich von Rechtspflichtverletzungen sog. Rechtswidrigkeitszusammenhang (BGH VersR 1969, 147; 1971, 117; 1973, 172; vgl. auch BGH VersR 1976, 134).Zu der zweiten Gruppe gehört beispielsweise der vom Senat entschiedene Fall, daß ein Omnibusfahrer, der zwar die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge der Klasse 2, nicht aber die zusätzliche Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 15 d Abs. 1 Nr. 1 StVZO besitzt, mit dem besetzten Bus einen Unfall verursacht, bei dem nicht Fahrgäste, sondern nur andere Verkehrsteilnehmer geschädigt werden, deren Schutz durch das Erfordernis der zusätzlichen Fahrerlaubnis nicht bezweckt wird (VersR 1973, 172).
- BGH, 30.10.1970 - IV ZR 1109/68
Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers bei Verletzung der …
Auszug aus BGH, 04.03.1976 - IV ZR 20/75
Es fehlt dann an dem notwendigen, im Bereich von Rechtspflichtverletzungen sog. Rechtswidrigkeitszusammenhang (BGH VersR 1969, 147; 1971, 117; 1973, 172; vgl. auch BGH VersR 1976, 134).Die erste Fallgruppe umfaßt, wie der Senat bereits wiederholt ausgesprochen hat (BGH VersR 1969, 147; 1971, 117; 1974, 1072), insbesondere die Fälle, in denen der Unfall erwiesenermaßen ein unabwendbares Ereignis darstellt, und zwar gleichviel, ob dem Fahrer die allgemeine Fahrerlaubnis oder eine vorgeschriebene zusätzliche Erlaubnis fehlte.
- BGH, 03.12.1975 - IV ZR 34/74
Innerer Zusammenhang zwischen Gefahrenlage und Schadensfolge bei …
Auszug aus BGH, 04.03.1976 - IV ZR 20/75
Es fehlt dann an dem notwendigen, im Bereich von Rechtspflichtverletzungen sog. Rechtswidrigkeitszusammenhang (BGH VersR 1969, 147; 1971, 117; 1973, 172; vgl. auch BGH VersR 1976, 134). - BGH, 05.07.1974 - IV ZR 157/73
Ansprüche gegen den Haftpflichtversicherer wegen eines Verkehrsunfalls - …
Auszug aus BGH, 04.03.1976 - IV ZR 20/75
Die erste Fallgruppe umfaßt, wie der Senat bereits wiederholt ausgesprochen hat (BGH VersR 1969, 147; 1971, 117; 1974, 1072), insbesondere die Fälle, in denen der Unfall erwiesenermaßen ein unabwendbares Ereignis darstellt, und zwar gleichviel, ob dem Fahrer die allgemeine Fahrerlaubnis oder eine vorgeschriebene zusätzliche Erlaubnis fehlte. - OLG Oldenburg, 03.04.1970 - 6 U 161/69
Kausalitätsgegenbeweis; Fahrgastbeförderung; Taxi; Fahrerlaubnis
Auszug aus BGH, 04.03.1976 - IV ZR 20/75
Der Kausalitätsgegenbeweis nach § 6 Abs. 2 VVG mag auch bei Fehlen der Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nachträglich zu führen sein, wenn keinerlei Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß bei einem entsprechenden Antrag des Fahrers vor Eintritt des Versicherungsfalls die Überprüfung der für die Erlaubnis aufgestellten Voraussetzungen wesentliche Mängel ergeben hätte (vgl. OLG Oldenburg, VersR 1970, 662, zitiert bei Stiefel/Wussow/Hofmann, AKB 9. Aufl., Anm. 23 und Prölss/Martin, VVG 20. Aufl., Anm. 4 D - je zu § 2 AKB).